Ich möchte aus der Kirche austreten


Sie werden sich Ihren Entschluss reiflich überlegt haben, deshalb werden wir nicht versuchen, Sie davon abzubringen. Sollte Ihr Austritt aber an einem konkreten Ärgernis hängen, das im Zusammenhang der Arbeit unserer Gemeinde steht, bitten wir Sie herzlich, mit uns in Kontakt zu treten. Vielleicht können wir im Gespräch doch ausräumen, was momentan zwischen uns steht.

Den Austritt müssen Sie persönlich gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen auf dem Neuen Rathaus erklären. Von Seiten der Stadt wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Mit dem Austritt verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht und dürfen kein Patenamt mehr ausüben. Sie verlieren auch den Anspruch auf alle kirchlichen Handlungen, die das Leben begleiten. Alle Gemeindeglieder sind zusammen mit dem Presbyterium für unseren weltlichen Besitz verantwortlich. Zu diesem Kreis zählen Sie nicht mehr. An Gottesdiensten und Veranstaltungen in unseren Räumen dürfen Sie aber auch weiterhin teilnehmen. Sollten Sie ein Gesprächsanliegen haben oder eine Hilfe benötigen, die wir leisten können, dürfen Sie sich trotz Ihres Austritts an Pastor Ebener und Pastorin Klasink oder unsere Gemeindediakonie wenden.

Es ist eine spannende theologische Frage, ob ein getauftes Mitglied überhaupt jemals aus der Kirche austreten kann. Wie soll der gebührenpflichtige Verwaltungsakt einer Meldebehörde den Segenszuspruch Gottes ungültig machen, der auch über Ihnen als Kleinkind oder Jugendlichem laut geworden ist? Von daher ist Ihnen die Rückkehr jederzeit möglich …