Ansprechstelle sexualisierte Gewalt
Wir sagen „NEIN“ zu sexualisierter Gewalt!
Unser Respekt gilt den Menschen, die den Mut haben, sich zu melden, wenn sie sexualisierte Gewalt durch haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden unserer Landeskirche erfahren mussten. Eine verantwortungsbewusste und achtsame Unterstützung und Begleitung der Betroffenen sind uns äußerst wichtig. Die gesetzlichen Richtlinien, die unser Handeln bestimmen, können in der "Gewaltschutzrichtline" nachgelesen werden.
Durch eine transparente und gewissenhafte Intervention und Aufarbeitung der gemeldeten Vorfälle und die Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen, wollen wir unserem Anspruch gerecht werden, Schutzraum und Zufluchtsort für alle zu sein.
Ansprech- und Meldestelle
Unsere Ansprechstelle nimmt Meldungen entgegen und bietet Beratung in allen Fragen bezüglich sexualisierter Gewalt an. Sollten Sie betroffen sein oder von einem Vorfall innerhalb unserer Landeskirche Kenntnis erlangt haben, egal wie lange der schon her ist, wenden Sie sich bitte an Manuela Feldmann.
Fachstelle Prävention
Die Ansprechstelle und Meldestelle ist gleichzeitig auch für die Prävention von sexualisierter Gewalt zuständig. Diese ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Die Fachstelle bietet den Gemeinden und Einrichtungen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Schutzmaßnahmen an. Sie organisiert Fachvorträge und führt Schulungen durch.
Egal ob Sie schon aktiv mitarbeiten oder sich als interessiertes Gemeindemitglied einfach mal erkundigen möchten, was in unserer Landeskirche getan wird, wenden Sie sich bei Fragen und Anregungen gerne an Manuale Feldmann.
Manuela Feldmann
Saarstraße 6
26789 Leer
Telefon: 0491 - 9198 199
manuela.feldmann@reformiert.de
Telefonische Sprechzeit: mittwochs 14-16 Uhr
Gerne können per Mail persönliche Termine vereinbart werden.
Unabhängige Hilfe und Beratung
Zentrale Anlaufstelle.help: Telefon: 0800 - 5040 112
Fachstelle für sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Deutschland
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Anerkennungskommission
Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische Evangelische Kirche gebildet ist.
Webseite der Anerkennungskommission
Ordnung der Anerkennungskommission als pdf