Ich möchte (wieder) in die Kirche eintreten
Es freut uns sehr, dass Sie in unsere Gemeinde eintreten wollen, denn "Kirche" ist nicht aus Steinen gebaut, sondern wird von den Menschen gebildet, die zu ihr gehören.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Pastor Ebener vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Das für den Eintritt notwendige Formular können Sie aber auch jederzeit zu den Öffnungszeiten bei Frau Gloris im Gemeindebüro oder unserer Diakonieleiterin Frau Beinlich erhalten und dann dort direkt ausfüllen. Beide Mitarbeiterinnen können ebenfalls alle Fragen beantworten, die mit einem Eintritt in Beziehung stehen.
Werde ich bei einem Wiedereintritt noch einmal getauft?
Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen, anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in unsere Gemeinde und damit in die Kirche aufgenommen. Vorher können Sie gern mit unseren Pastoren über den christlichen Glauben und unser refomiertes Bekenntnis sprechen, damit sie beides noch besser kennen lernen.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die Kirche ist kostenlos - im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Viele Kirchenmitglieder zahlen gar keine Kirchensteuer (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner).
In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Es gelten Freibeträge. Wer zum Beispiel 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € Kirchensteuer monatlich.
Die Kirchensteuer kann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, aber bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen!
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Nichts. Der Staat übernimmt beim Kirchensteuereinzug lediglich eine Verwaltungsdienstleistung, die er sich von den Kirchen bezahlen lässt. Ein eigenes kirchliches System wäre allerdings noch erheblich teurer.
Als die „refo“ noch selbständig war, gingen alle Kirchensteuern ihrer Mitglieder direkt an die Gemeinde.
Schade, dass das heute nicht mehr so ist …
Ja, aber damals war die „refo“ auch in wirklich allem auf sich gestellt. Diese Verantwortung, zum Beispiel im Personalbereich, war über zwei Drittel unserer Gemeindeglieder, die sich an der Urabstimmung über die Selbständigkeit im Jahr 2011 beteiligt haben, zu hoch. Heute leben wir in einer synodalen Gemeinschaft und sind genauso für die anderen Gemeinden unserer Kirche mitverantwortlich wie diese Gemeinden für uns. Es lebt sich gut damit und nach wie vor entscheiden wir selbst über das, was uns als Gemeinde ausmacht und was uns wichtig ist.