Freie Pfarrstellen
Gemeinden Angerstein, Bovenden-Eddigehausen und Reyershausen
Die gemeinsame Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinden Angerstein, Bovenden-Eddigehausen und Reyershausen mit Sitz in Angerstein wird mit einem Stellenumfang von 100% zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, insbesondere hat die Gesamtsynode in Aussicht gestellt, dass die pfarrdienstliche Versorgung perspektivisch in größeren Organisationseinheiten erfolgen soll. Daher umfasst der Dienstauftrag die enge Kooperation aller evangelisch-reformierten Kirchengemeinden in der Region. Der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin hat den Dienst gegebenenfalls auch in anderer struktureller Zuordnung (Gemeindeverband o.ä.) zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Angerstein (z.Hd. Pfarrerin Gabriele Persch, Narzissenweg 28, 37434 Bodensee – gabriele.persch@reformiert.de einreichen.
Auf das Stellenprofil unter das www.angerstein.reformiert.de wird hingewiesen.
Gemeinde Neermoor
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Neermoor wird mit einem Stellenumfang von 100 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Die Freigabe erfolgt mit der Maßgabe, dass dauerhaft im Umfang von 10 % einer vollen Pfarrstelle Vertretung im Bereich des Evangelisch-reformierten Synodalverbands Südliches Ostfriesland wahrzunehmen ist.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, insbesondere hat die Gesamtsynode in Aussicht gestellt, dass die pfarrdienstliche Versorgung perspektivisch in größeren Organisationseinheiten erfolgen soll. Daher umfasst der Dienstauftrag die enge Kooperation aller evangelisch-reformierten Kirchengemeinden in der Region. Der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin hat den Dienst gegebenenfalls auch in anderer struktureller Zuordnung (Gemeindeverband o.ä.) zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Neermoor (z.Hd. Jakob Spekker, Unterschöpfwerkstraße 10, 26802 Moormerland –
jakob.spekker@web.de einreichen.
Gemeinde Neuenhaus
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Neuenhaus wird mit einem Stellenumfang von 100 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Die Freigabe erfolgt mit der Maßgabe, dass dauerhaft im Umfang von 10 % einer vollen Pfarrstelle Vertretung im Bereich des Evangelisch-reformierten Synodalverbands Grafschaft Bentheim wahrzunehmen ist.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, insbesondere hat die Gesamtsynode in Aussicht gestellt, dass die pfarrdienstliche Versorgung perspektivisch in größeren Organisationseinheiten erfolgen soll. Daher umfasst der Dienstauftrag die enge Kooperation aller evangelisch-reformierten Kirchengemeinden in der Region. Der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin hat den Dienst gegebenenfalls auch in anderer struktureller Zuordnung (Gemeindeverband o.ä.) zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Neuenhaus (z.Hd. Herr Carsten Konjer, Buitenborg 72, 49828 Neuenhaus –
kirchenrat.neuenhaus@reformiert.de) einreichen.
Gemeinde Chemnitz-Zwickau
Die freie Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Chemnitz-Zwickau wird mit einem Stellenumfang von 50 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Neben dem Pfarrdienst in der Kirchengemeinde mit einem Stellenumfang von 25 % ist die Pfarrstelle mit einem gesamtkirchlichen Stellenanteil im Bereich Demokratieentwicklung und Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsextremismus mit einem Stellenumfang von 25 % verbunden.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Presbyterium der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Chemnitz-Zwickau (z.Hd. Dr. Thomas Wefelmeier, Paul-Spiegel-Straße 18, 09116 Chemnitz –
thomaswefelmeier@gmx.de) einreichen.
Gemeinde Lübeck
Die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lübeck wird mit einem Stellenumfang von 70 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Die genaue Stellenbeschreibung finden Sie hier
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lübeck (z.Hd. Bernd Mehrwald, An der Hülshorst 87, 23568 Lübeck –
berndmehrwald@gmx.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter
www.luebeck.reformiert.de/Pfarrstelle wird hingewiesen.
Gemeinde Wilsum
Die freie Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wilsum wird mit einem Stellenumfang von 50 % einer vollen Pfarrstelle zur Wiederbesetzung freigegeben.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb eines Monats vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wilsum (z.Hd. Arno Brinkmann, Ridderskamp 9, 49849 Wilsum –
arnobrinkmann@web.de) einreichen.
Auf das Stellenprofil unter
www.wilsum.reformiert.de wird hingewiesen.
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