Kirchenübertritt

Übertritt von einer anderen evangelischen Kirche wegen Umzugs

Wenn Sie aus dem Gebiet einer unierten evangelischen Landeskirche umziehen, dann können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort in vielen Fällen entscheiden, ob sie einer lutherischen oder einer reformierten Gemeinde angehören möchten. Wenn Sie erneut in einen Ort ziehen, der zu einer unierten evangelischen Kirche gehört, ist dies nicht möglich. Wenn Sie zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen oder Bayern umziehen, gehörten Sie meistens der Evangelischen Kirche von Westfalen oder der des Rheinlands an. In fast allen Orten Niedersachsens und Bayerns gibt es die Möglichkeit, sich für die Zugehörigkeit zu einer reformierten Gemeinde zu entscheiden.

Sie müssen dann bei Ihrer Meldebehörde angeben, dass Sie evangelisch-reformiert sein möchten (Steuerkürzel rf). Wenn Sie nicht genau wissen, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören, fragen Sie gern nach:

oder Telefon: 0491 91 98-0

Kirchenübertritt
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Übertritt von einer anderen evangelischen Kirche in Niedersachsen

Zwischen einigen evangelischen Kirchen in Niedersachsen gibt es ein vereinfachtes Übertrittsverfahren. Die Evangelisch-reformierte Kirche, die Evangelisch-altreformierte Kirche und die Evangelisch-lutherische Kirche Hannovers haben dazu ein Übertrittsformular entwickelt, das Sie lediglich bei der Kirche, der Sie beitreten möchten, einreichen müssen. Sie erhalten es bei den allen Gemeindepastoren und im Landeskirchenamt in Leer.

Kircheneintritt
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Übertritt von der katholischen Kirche

Wenn Sie aus der römisch-katholischen Kirche in die Evangelisch-reformierte Kirche eintreten möchten, ist zunächst ein Kirchenaustritt erforderlich, den Sie bei Ihrer Meldebehörde erklären müssen und der zumeist kostenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr legt jede Ortskommune fest.

Danach können Sie in die Evangelisch-reformierte Kirche eintreten, dies ist bei Ihrem zuständigen Ortspastor oder der zuständigen Pastorin möglich (Adressen hier). Die christliche Taufe wird nicht erneut vollzogen (sh. auch Fragen zum Eintritt).

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